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   OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2023 - 3 L 34/23   

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https://dejure.org/2023,25092
OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2023 - 3 L 34/23 (https://dejure.org/2023,25092)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.09.2023 - 3 L 34/23 (https://dejure.org/2023,25092)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. September 2023 - 3 L 34/23 (https://dejure.org/2023,25092)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JurPC

    Anspruch auf Informationszugang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentlich-rechtliche Aufgabe; Dritter; Freiberufler; rechtliches Gehör; Hinweispflicht; Informationszugang; Privatperson; Schwärzung; Unkenntlichmachung; Informationszugangsanspruch

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (49)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2017 - 3 L 115/15

    Informationsanspruch gegenüber der Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2023 - 3 L 34/23
    In diesem Zusammenhang trägt die Beklagte vor, nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 24. März 2017 - 3 L 115/15 - juris) sei die Verfügungsbefugnis der Behörde notwendiges Tatbestandsmerkmal des § 7 Abs. 1 Satz 1 IZG LSA.

    Um eine solche Fallgestaltung ging es in der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Senats vom 24. März 2017 (a.a.O.) nicht.

    Aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Senats vom 24. März 2017 (a.a.O.) geht schon nicht hervor, dass in Fällen der vorliegenden Art, also der (beratenden) Tätigkeit von Rechtsanwälten, Finanzberatern und Architekten, der Behörde die Verfügungsbefugnis über die im Rahmen des Mandatsverhältnisses von den fraglichen Personen erstellten Unterlagen fehlt.

    cc) Ferner weicht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht von der Rechtsprechung des Senats in dem Beschluss vom 24. März 2017 (3 L 115/15 - juris) ab.

    Das umfasst auch die Entscheidung, welchem Personenkreis sie zugänglich gemacht werden soll (Beschluss des Senats vom 24. März 2017, a.a.O. Rn. 51).

  • BVerwG, 29.03.2023 - 10 C 2.22

    Kein Anspruch auf Wiederbeschaffung von Unterlagen Helmut Kohls

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2023 - 3 L 34/23
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gewährt das Informationsfreiheitsgesetz auch keinen Anspruch auf Wiederbeschaffung von Informationen, die bei der informationspflichtigen Behörde nicht mehr vorhanden sind (Urteil vom 29. März 2023 - 10 C 2.22 - juris Rn. 24).

    Die Beklagte kann sich auch nicht mit Erfolg auf die von ihr zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. März 2023 (- 10 C 2.22 - juris Rn. 27) berufen.

    aa) Aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 29. März 2023 - 10 C 2.22 -, a.a.O.) kann sich schon deshalb keine Abweichung i.S. des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO ergeben, weil die Entscheidung die bundesrechtliche Vorschrift des Informationsfreiheitsgesetzes betrifft, während es bei vorliegenden verwaltungsgerichtlichen Entscheidung um die Auslegung der landesrechtlichen Vorschrift des § 1 Abs. 1 Satz 2 IZG LSA geht.

  • BGH, 17.05.2018 - IX ZR 243/17

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Herausgabe der gesamten Handakte auf Verlangen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2023 - 3 L 34/23
    Sofern diese Notizen die Wiedergabe von Gesprächen enthalten, ist im Regelfall davon auszugehen, dass sie nicht lediglich dem internen Gebrauch des Anwalts, etwa als bloße Arbeitshilfe oder Gedächtnisstütze, sondern auch dem Interesse des Auftraggebers zu dienen bestimmt sind, um den Inhalt der für ihn geführten Verhandlungen zu dokumentieren (BGH, Urteil vom 30. November 1989 - III ZR 112/88 - juris Rn. 17 ff.; Urteil vom 17. Mai 2018 - IX ZR 243/17 - juris Rn. 12).

    Soweit hinsichtlich einzelner Unterlagen die Herausgabe verweigert werden kann oder Ausschlussgründe eingreifen, etwa weil Eigeninteressen oder Geheimhaltungsinteressen vorrangigen Schutz genießen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 17. Mai 2018 - IX ZR 243/17 - juris Rn. 14 ff.) oder weil Urheberrechtsschutz gilt (vgl. hierzu OVG NRW, Urteil vom 24. November 2017 - 15 A 690/16 - juris Rn. 76), steht dies der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung nicht entgegen.

  • VGH Hessen, 07.12.2023 - 9 A 574/18

    Auskunft über Beratungen zu Umweltinformationen in einem Konsortialausschuss

    Das gilt auch dann, wenn angesichts des Zeitablaufs viel dafürsprechen mag, dass die fraglichen Informationen nicht mehr wesentlich für die wirtschaftliche Stellung des Unternehmens oder eines Dritten sind (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.09.2023 - 3 L 34/23 -, juris Rdnr. 13 m.w.N. zu § 8 Abs. 1 IZG LSA; ähnlich: Reidt/Schiller, a.a.O., § 6 UIG Rdnr. 8a).
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